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Externer Brandschutzbeauftragter

gerne übernehmen wir für Ihren Betrieb die Betreuung des organisatorischen Brandschutzes. Der Brandschutzbeauftragter ist für ein funktionierendes Brandschutzmanagement von zentraler Bedeutung. Durch fachliche Kompetenz und zielorientiertes Vorgehen

können wir Ihnen ein sehr umfassendes Arbeitsspektrum anbieten.

Betrieben, welchen die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten vorgeschrieben ist und denen dafür kein Betriebsangehöriger zur Verfügung steht, dient fire-consult als externer Brandschutzbeauftragter.

Der externe Brandschutzbeauftragte hat alle in seinem Verantwortungsbereich liegenden erforderlichen Überprüfungen, Überwachungen und Reparaturen zu veranlassen oder rechtzeitig anzufordern. In dieser Funktion erfüllen wir alle gemäß Arbeitsstättenverordnung und TRVB O 119 vorgeschriebenen Aufgaben wie:  

  • Erstellen und Verwalten einer Brandschutzordnung gemäß § 45 Abs. 2 AStV

  • Mitwirken bei der Erarbeitung von Betriebsanweisungen mit Brandschutz relevanten Maßnahmen

  • Mitwirkung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen und ggf. Anforderungen des Versicherers

  • Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

  • Mitwirkung bei der Risikoanalyse im Themenbereich Brandschutz

  • Mitwirkung bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich Brandschutz

  • Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Mitwirkung bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Um-, Neu- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Mittel der Ersten Löschhilfe

  • Erstellen und Aktualisieren der Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne

  • Planen, organisieren und durchführen von Räumungsübungen gemäß § 45 Abs. 5 AStV

  • Teilnehmen oder durchführen von Brandschutzbegehungen

  • Controlling der Prüfintervalle von Brandschutzeinrichtungen

  • Teilnehmen bei behördlichen Überprüfungen und Wartungen inkl. Instandhaltungsarbeiten

  • Melden von Mängel und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen inkl. Mängelüberwachung begleiten und überwachen

  • Aus- und Fortbildungen von Beschäftigen in der Handhabung von Mittel der Ersten Löschhilfe

  • Kontrolle der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und Flucht- und Rettungswege

  • Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

  • Organisation und die Sicherstellung der Prüfungen und Wartungen von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Kontrolle und Dokumentation (Freigabeschein) bei Feuergefährlichen Arbeiten

  • Prüfen der Lagerungen und der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen

  • Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall und Außerbetriebsetzung von brandschutztechnischen Einrichtungen

  • Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen im Kontext Brandschutz

  • Unterstützung bei Gesprächen mit Brandschutzbehörden und Feuerwehren, Feuerversicherer, Versicherungsträger usw.

  • Mitwirkung bei präventiven und reaktiven Maßnahmen im Notfallmanagement (für kritische Infrastruktur durch Stromausfall, ähnliche Wetterextreme) 

  • Dokumentation aller Maßnahmen und Tätigkeiten im Brandschutz. Monatlich wird ein Tätigkeitsbericht in digitaler Form übermitteln

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externer Brandschutzbeauftrager

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