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Brandschutzunterweisungen, Evakuierungs- und Räumungsübungen sind Teil der Arbeitssicherheit gemäß Arbeitsstättenverordnung (AstV) und in allen Betreiben regelmäßigen abzuhalten. Der Arbeitgeber ist auf Grund der gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu angehalten diese Unterweisung jährlich durchzuführen.

Die Brandschutzunterweisungen werden so organisiert, dass der betriebliche Ablauf nicht wesentlich belastet wird. Gerne stellen wir uns der Herausforderung eine effektive und inhaltliche abgestimmte Brandschutzunterweisung in ihrem Betrieb durchzuführen.

Die Ziele der Brandschutzunterweisungen sind:

  • Erhöhung der Sicherheit im Betrieb

  • Minimierung des Schadens

  • Richtiges Verhalten im Brandfall

  • Sensibilisierung auf Brandgefahren

  • Richtiges Verhalten im Brandfall

  • Motivation der Mitarbeiter

  • Sicherer Umgang mit Handfeuerlöschern

Brandschutzunterweisung

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